Wie kann man Solarstrom verkaufen?
Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage kann den produzierten Strom an seinen örtlichen Netzbetreiber verkaufen, und zwar für einen gesetzlich garantierten Preis, über 20 Jahre lang. Sobald die Solaranlage am Netz ist, erhält der Betreiber eine monatliche Gutschrift für den eingespeisten Strom. Somit haben Betreiber von Photovoltaikanlagen eine sehr gute Planungssicherheit, die das eigene Investitionsrisiko erheblich senkt und eine sehr gute Prognose der individuellen Rendite ermöglicht. Darüber hinaus erleichtert der fixe Eispeisetarif des EEG eine eventuelle Fremdkapitalfinanzierung der Solaranlage.
Den rechtlichen Rahmen für den Verkauf von Solarstrom bietet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Stroms (z.B. Solar- und Windstrom) durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Das EEG trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).